Überhangsrecht

Überhangsrecht
Über|hangs|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht des Inhabers eines Grundstücks, aus dem Nachbargrundstück herüberhängende Zweige abzuschneiden, wenn sein Grundstück durch die Zweige im Nutzungswert beeinträchtigt wird

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Über|hangs|recht, das <o. Pl.> (Rechtsspr.): Recht, den ↑Überhang (1 c) des benachbarten Grundstücks abzuschneiden, zu beseitigen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Überhangsrecht — Überhangsrecht, das Recht des Grundstückseigentümers, Wurzeln eines Baumes oder Strauches, die vom Nachbargrundstück eingedrungen sind, abzuschneiden und zu behalten. Das gleiche kann er mit den herüberragenden Zweigen tun, wenn sie der Nachbar… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Überhangsrecht — Überhangsrecht, s. Überfallsrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Überhangsrecht — Über|hangs|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Überfall (Nachbarrecht) — Das Überfallsrecht ist im deutschen Nachbarrecht das Recht, „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen“ (§ 911 BGB) als Eigentum an sich zu nehmen. Das Überfallsrecht ist ein Teil des… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarschaftsrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des zivilrechtlichen Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Überfallsrecht — Überfallsrecht, das Recht, wonach Früchte, die von einem Baume oder Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, dem Eigentümer dieses Grundstücks gehören (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 911); Überhangsrecht, das diesem zustehende Recht, auch …   Kleines Konversations-Lexikon

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